AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Herges Detection GmbH (Stand: 01.07.2024)

Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Herges Detection GmbH (nachfolgend "Herges Detection") gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Sie gelten insbesondere für den Verkauf von Explosivstoffnachweissystemen und verwandten Produkten aus dem Portfolio von Herges Detection.

1.2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers finden keine Anwendung, es sei denn, Herges Detection stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Vertragsschluss

2.1. Angebote von Herges Detection sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung zustande.

2.2. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Alle Preise verstehen sich netto ab Werk (EXW gemäß Incoterms 2020) zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, Verpackung, Versand und ggf. Versicherung.

3.2. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

3.3. Bei Zahlungsverzug ist Herges Detection berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen.

3.4. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Herges Detection anerkannt sind.

Lieferung und Versand

4.1. Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich als verbindlich zugesagt.

4.2. Die Gefahr geht spätestens mit Übergabe der Ware an den Transporteur auf den Käufer über.

4.3. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.

Eigentumsvorbehalt

5.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis Eigentum von Herges Detection.

5.2. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und ggf. auf eigene Kosten gegen Verlust und Beschädigung zu versichern.

Gewährleistung

6.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung.

6.2. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen.

6.3. Bei berechtigter Mängelrüge leistet Herges Detection nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Haftung

7.1. Herges Detection haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

7.2. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Exportkontrolle

8.1. Der Käufer verpflichtet sich, alle nationalen und internationalen Exportkontrollvorschriften einzuhalten und die gelieferten Produkte nicht ohne vorherige Genehmigung in ein Embargoland oder an sanktionierte Personen/Organisationen weiterzugeben.

8.2. Der Käufer verpflichtet sich, die gelieferten Produkte nicht ohne vorherige Genehmigung in die USA zu exportieren.

Geheimhaltung

9.1. Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit aller im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten, nicht öffentlich bekannten Informationen.

Gerichtsstand, Anwendbares Recht

10.1. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Kiel, sofern der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

10.2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).